Wie du deine Beiträge als Influencer*in richtig kennzeichnest
Seit Monaten schwirrt das Thema Kennzeichnung für Influencer*innen in der Branche herum – so richtig auskennen tun sich die wenigsten. Letzte Woche haben wir dir bereits erzählt, warum du überhaupt kennzeichnen solltest, diese Woche geht’s ans Eingemachte: wie kennzeichnest du richtig?
Disclaimer: wir sind keine Anwälte! Diese Ergebnisse sind Ergebnisse unserer Recherche. Wir übernehmen keine Haftung.
1. Was musst du kennzeichnen?
Kurz gesagt: leider fast alles. Dabei ist es egal, ob du eine Marke oder eine/n Freund*in verlinkst, du die Partnerschaft mit einer Marke angibst, oder ein Logo nur sehr präsent zu sehen ist. Das absurde daran? Es ist ziemlich egal, ob du das Produkt selbst gekauft hast, es dir als PR Sample zugesendet wurde oder es sich um eine bezahlte Partnerschaft handelt. Nach momentaner Rechtslage ist jede Nennung einer Marke als Werbung zu werten. Wer nicht markiert, läuft Gefahr, Schleichwerbung zu betreiben und macht sich strafbar. Theoretisch könntest du auch für Beiträge aus 2017 abgemahnt werden. Nimm dir also lieber Zeit und kennzeichne auch rückwirkend Beiträge.
Was heißt nun aber eigentlich „fast alles“? Kennzeichnen musst du alle Inhalte, für die du eine Gegenleistung erhältst und damit einen werblichen Zweck verfolgst. Eine Gegenleistung ist aber nicht nur Geld, sondern jeglicher Tausch von Waren und Dienstleistungen. Also beispielsweise auch ein kostenloser Besuch in einem Restaurant oder einem Pedikür-Studio, eine bezahlte Reise oder der Erhalt von Gutscheinen. All das muss gekennzeichnet werden. Anders gesagt: sobald ein Post einen „werblichen Charakter“ hat, muss er gekennzeichnet werden. Es gibt aber noch einen weiteren Fall: Selbst wenn du keine Gegenleistung bekommst, aber die Produkte oder Marken bewusst bewirbst, gelten diese Beiträge als Werbung.
Eine Ausnahme gibt es aber dennoch: Wenn du ein Produkt selbst gekauft hast und es nur nebenbei vorstellst, ohne es zu bewerben, dann ist es keine Werbung. Aufpassen solltest du aber dennoch: Denn durch deine Empfehlung kannst du deine Community trotzdem zugunsten einer Marke beeinflussen. Auch Affiliate-Links müssen gekennzeichnet werden. Weil man nicht davon ausgehen sollte, dass alle Nutzende das Wort Affiliate kennen, bist du mit dem Wort „Provisionslink“ auf der sicheren Seite.
Puh, erstmal durchatmen. So viele Regeln, so wenig Freiheit. Es ist ein schmaler Grat zwischen Werbung und persönlicher Empfehlung. Deswegen raten wir dir, nach dem Grundsatz „better safe than sorry“ zu handeln. Bist du dir also unsicher, kennzeichne den Beitrag lieber, um auf der sicheren Seite zu sein.
Bisher betrafen die Abmahnungen zwar nur den deutschen Markt (bzw. ging von deutschen Verbänden aus). Dennoch müssen sich alle deutschsprachigen Accounts bzw. Accounts, die deutsche Follower haben, an die deutsche Regelung halten. In Österreich ist es zwar bisher nicht so streng, es lässt sich aber sagen, dass sich die österreichische Rechtslage oftmals an der Deutschen orientiert – weswegen wir dir raten, dich an die deutsche Kennzeichnungspflicht zu halten.
2. Wo muss die Kennzeichnung hin?
Kurz gesagt: direkt an den Anfang eines Beitrags. Für alle Nutzende muss ganz klar auf den ersten Blick erkennbar sein, dass es sich um einen werblichen Beitrag handelt, auch wenn der Beitrag nicht zu Ende gelesen wird – deswegen setze die Kennzeichnung direkt an den Anfang. Außerdem muss die Kennzeichnung der Beitragssprache entsprechen.
3. Wie geht richtige Kennzeichnung?
Wie kann die korrekte Kennzeichnung nun aussehen?
– Werbung/Anzeige
– Werbung – Kooperation
– Werbung – PR Sample
– Werbung – Markennennung
– Werbung – selbst gekauft/bezahlt
Bei Instagram haben einige Accounts die Möglichkeit, das Feature „in Partnerschaft mit“ zu kennzeichnen. Das reicht als Kennzeichnung allerdings nicht.
Zusammengefasst:
1. Wurdest du für den Beitrag bezahlt?
Ja – Kennzeichnung
2. Hast du inhaltliche Vorgaben zu diesem Posting bekommen?
Ja – Kennzeichnung
3. Wirbst du für dieses Produkt/die Dienstleistung?
Ja – Kennzeichnung
4. Zulässige Kennzeichnung: Werbung, Anzeige, Advertorial (Ad, Powered by, … reicht
nicht aus!)
5. Kennzeichnung gut ersichtlich direkt am Anfang des Beitrags, in der
Beitragssprache
6. Sollte eine Abmahnung ins Haus flattern, dann bewahre zuerst mal Ruhe. Reagiere
nicht sofort – atme durch und hole einen Anwalt zur Hilfe.
Zum Abschluss: Ja, das ist alles ein wenig Interpretationssache. Und auch wir finden einige der Regelungen maßlos überspitzt. Dennoch, im Zweifelsfall entscheidet ein Richter über die Sachlage, also bleib lieber auf der sicheren Seite und kennzeichne! 🙂
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